Cover overlay

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Schülerinnen und Schüler, 

auf diesen Seiten möchten wir Ihnen gerne das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung vorstellen. 

Es umfasst Geld- und Sachleistungen für Familien mit geringem Einkommen und wird von den Jobcentern der Kommunen nach vorausgegangener Überprüfung an anspruchsberechtigte Familien ausgezahlt. 

Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben Familien, Kinder und Jugendliche, die entweder:

  • SGB II- Leistungen (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld)
  • SGB XII- Leistungen (Sozialhilfe)
  • Wohngeldleistungen (nach dem Wohngeldgesetz)
  • Kinderzuschlag (nach dem Bundeskindergeldgesetz) oder
  • Asylbewerberleistungen (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen. 

Die jeweiligen Jobcenter übernehmen nach individueller Leistungsüberprüfung die Kosten (anteilig/gesamt) für folgende Bereiche:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Lernförderung (Nachhilfe) nach schriftlicher Bewilligung
  • Gemeinschaftliches Mittagessen (Teilnahme am täglichen Mittagessen in der Mensa der Schule)
  • Schulbedarfspaket für jedes Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (wie zum Beispiel Hefte, Stifte, Kopiergeld etc) sowie den Eigenanteil an den Kosten für Schulbücher
  • Schülerbeförderung (in Ausnahmefällen, falls die Fahrtkosten nicht vom Schulträger gezahlt werden).

Auch für die Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinschaft können Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket von den Jobcentern erhalten. Diese Leistungen können für folgende Bereiche/ Angebote genutzt werden:

  • Vereinsmitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Gesellschaft
  • Unterricht in künstlerischen Fächern
  • Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Jugendheime/ Kinder- und Jugendtreffs)
  • Teilnahme an Ferienfreizeiten
  • Aktivitäten der kulturellen Bildung. 

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen beim zuständigen Jobcenter des Wohnortes der Familie beantragt werden. 

Bitten nehmen Sie Kontakt zu den SachbearbeiterInnen Ihres Jobcenters auf. Sollte Ihre Familie Anspruch auf die oben genannte Leistungen haben, wird Ihnen für Ihr Kind vom Jobcenter eine „Münsterlandkarte“ ausgehändigt. 

Wir bitten Sie dann, der Schule diese Nummer der „Münsterlandkarte“ mitzuteilen. 

Sollten Sie Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme oder Beantragung benötigen, bieten wir Ihnen an, dass die KollegInnen der Schulsozialarbeit Sie unterstützen. 

Sie erreichen uns unter 02555-939129 oder unter schulsozialarbeit@sk-hsch.de.